{"id":352,"date":"2020-03-27T16:27:53","date_gmt":"2020-03-27T15:27:53","guid":{"rendered":"http:\/\/alefbet.z-g-a.de\/?p=352"},"modified":"2021-06-02T10:18:53","modified_gmt":"2021-06-02T08:18:53","slug":"die-vorschriften-ueber-die-trauer","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/alefbet.de\/?p=352","title":{"rendered":"Die Vorschriften \u00fcber die Trauer"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"wp-block-paragraph\">1. Die Tora gebietet, dass Kinder um Eltern, Eltern um Kinder, Geschwister um Geschwister, Ehegatten um Ehegatten je bei deren Ableben Trauer halten. Die Trauer besteht in der Beobachtung folgender Vorschriften, welche unsere Weisen s. A. als von jeher in Israel \u00fcblich, auf Grund vieler Stellen in der heiligen Schrift festgestellt haben.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">2. Die Trauer zerf\u00e4llt in vier Zeitabschnitte, f\u00fcr welche je besondere Vorschriften gelten.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">a. Vom Augenblick des Todes bis zum Schlu\u00df des Grabes, oder wo die Leiche nach einem fernen Ort gebracht wird, bis der Trauerp\u00adflichtige sich von der weiterbef\u00f6rderten Leiche abgewandt hat, ist er Onen (Tieftrauernder). W\u00e4hrend dieser Zeit hat er alle nachfolgenden Vorschriften (siehe b) zu beoachten, doch darf er sich beschuhen und ausgehen. Dagegen ist ihm der Genu\u00df von Fleisch und Wein verboten, und er ist, au\u00dfer an Sabbat\u2011 und Festtagen, von allen Geboten der Tora, wie Sch&#8217;malesen, Gebet, Tefillin u.s.f. frei. Das Anlegen der Tefillin unterbleibt auch am Begr\u00e4bnistag nach der Beerdigung. Die erste Mahlzeit nach der Bestattung der Leiche darf der Trauernde nicht von seinem Eigen\u00adtum genie\u00dfen, sie wird ihm von Nachbarn oder Freunden bereitet und soll haupts\u00e4chlich aus Eiern (Sinnbild der Trauer ) bestehen. Diese Speisung der Trauernden gilt als fromme, wohlt\u00e4tige Handlung (Mitzwa). Nach der Beerdiung ist der Trauerpflichtige Awel (Trauernder).<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">b. W\u00e4hrend der n\u00e4chsten sieben (schewa) Tage nach der Beerdigung, der Begr\u00e4bnistag eingerechnet, ist ihm verboten: Gesch\u00e4ftsbetrieb; Baden des ganzen K\u00f6rpers selbst in kaltem, Waschen einzelner K\u00f6rperteile in warmem Waser, es w\u00e4re denn zur Gesundheitspflege oder zur Reinigung erforderlich; Salben; Anlegen von Lederschuhen; Verlassen des Hauses; Sitzen auf St\u00fchlen, B\u00e4nken Sofas u. dgl. (auf niederen Schemeln gestattet); jeder nicht unbedingt notwendige Verkehr unter Ehegatten; das Anlegen neuer oder sch\u00f6ner Kleider und frischer W\u00e4sche; das Lesen von Tora\u00adschriften au\u00dfer Ijob, den Klageliedern Jirmijas, den traurigen Kapiteln in Jirmija und Trauervorschriften; das Gr\u00fc\u00dfen und Erwidern des Gru\u00dfes, wie \u00fcberhaupt jedes unterhaltende Ge\u00adspr\u00e4ch; au\u00dferdem&nbsp; alles, was w\u00e4hrend des folgenden Abschnitts verboten ist. Doch sind diese Vorschriften am siebenten Trauertag nur noch in der Morgenstunde zu beobachten. Nach dem Morgengebet, wenn die Besucher weggegangen sind, schlie\u00dft dieser zweite Ab\u00adschnitt der Trauerzeit.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">c. Der dritte Abschnitt der Trauerzeit beginnt mit dem Ende des zweiten und dauert bis zum drei\u00dfigsten Tag nach der Beerdigung (Scheloschim). W\u00e4hrend dieser Zeit ist dem Trauerpflichtigen verboten, sich Bart und Haupthaar abzunehmen; Waschen oder W\u00e4sche zum Waschen zu \u00fcbergeben, au\u00dfer f\u00fcr Kinder; im Haus zu scheuern mehr als Gesundheit und Reinlichkeit erfordern; Teilname an Freudenfesten und Hochzeit halten.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">d. Kinder sind f\u00fcr ihre Eltern zu einer Trauer von zw\u00f6lf Monaten verpflichtet. Sie d\u00fcrfen auch nach Verlauf der drei\u00dfg Tage&nbsp; (c) den Bart nicht so oft als gew\u00f6hnlich abnehmen und sich an keinem Freudenfest beteiligen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Jeder Trauernde mu\u00df in der Synagoge seinen Platz \u00e4ndern und da, wo das \u00fcblich ist, sich in einen Tallit h\u00fcllen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">3. Ein Abweichen von diesen Vorschriften ist in folgenden F\u00e4llen zul\u00e4ssig oder geboten: Wer nicht zu leben hat, darf vom dritten Tag an Arbeit um Lohn verrichten, jedoch nur verborgen in seinem Haus, aber schwerer Tadel trifft seine Ortsnachbarn, die ihn nicht unterst\u00fctzten, dass er von solcher Not verschont blieb. \u2011 Am Sabbat und an Festtagen mu\u00df jede \u00e4u\u00dferliche Trauer\u00fcbung unter\u00adbleiben, nur auf verborgene Handlungen sich beziehende Trauervor\u00adschriften gelten f\u00fcr diese Tage.\u2011 Jede vor einem Fest begonnene Trauer wird durch den Eintritt des Festes entweder ganz aufgeho\u00adben oder in den n\u00e4chst milderen Grad verwandelt. \u00dcber die einzel\u00adnen F\u00e4lle hier\u00fcber ist ein Torakundiger zu befragen. \u2011 Wenn am Fest selbst, auch am Halbfest, eine Beerdigung stattfdindet, so beginnt die Trauer erst nach dem Fest; es wird jedoch der letze Festtag in die sieben Trauertage mit eingerechnet. \u2011 Ein Trauern\u00adder, der au\u00dferhalb des Hauses wohnt, in&nbsp; dem w\u00e4hrend der sieben Tage die Gebetsver\u00adsammlungen gehalten werden ( 107, 12), darf dahin gehen und zur\u00fcckkehren. \u2011 Der Trauernde darf w\u00e4hrend der sieben Trauertage an folgenden Tagen die Synagoge besuchen: Am Sabbat zu jeder Gebetszeit, am Purim und neunten Aw am Vorabend und Morgen, an den R\u00fcsttagen zum Neujahr und Vers\u00f6hnungstag morgens zu den Bu\u00dfgebeten (Slichot).<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">4. Jeder Trauerpflichtige mu\u00df au\u00dferdem als Ausdruck und Zeichen der Trauer um Eltrn alle Kleidungst\u00fccke, die er am Leibe tr\u00e4gt, um andere Verwandte sein oberstes Kleidungsst\u00fcck zerrei\u00dfen (Keria). Der Ri\u00df wird f\u00fcr die Eltern auf der linken, f\u00fcr andere Verwandte auf der rechten Seite, oben am Hals, stehend, wenn tunlich bei dem noch offenen Sarg, vom Trauernden selbst eingerissen. Er mu\u00df handbreit sein. W\u00e4hrend des Rei\u00dfens spricht der Trauernde die Benediktion Din emet 16,3). Bei der Trauer um Verwandte darf der Ri\u00df nach sieben Tagen zusammengeheftet und nach drei\u00dfig Tagen zugen\u00e4ht, um Eltern aber nach drei\u00dfig Tagen geheftet und nie zugen\u00e4ht werden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">5. Wer die Nachricht vom Ableben eines Angeh\u00f6rigen innerhalb der esten drei\u00dfig Tage erh\u00e4lt, f\u00fcr den gilt der Tag der Benachrichtigung gleich dem Beerdigungstag, und er hat vom Tag der Nachricht an alle Trauervorschriften der sieben Tage, der drei\u00dfig Tage und der zw\u00f6lf Monate zu halten, letztere jedoch vom Todestag an gerechnet, au\u00dferdem die Kleider zu zerrei\u00dfen. Erh\u00e4lt er die Nachricht nach Ablauf der drei\u00dfig Tage, so hat er f\u00fcr alle Verwandte au\u00dfer Eltern nicht mehr zu tun, als auf kurze Zeit die Schuhe abzulegen, f\u00fcr die Eltern jedoch auch die zw\u00f6lfmonatliche Trauer bis zum Ende des Todesjahres zu halten und beim Empfang der Nachricht die Kleider zu zerrei\u00dfen. Zum Zerrei\u00dfen der Kleider und Ablegen der Schuhe auf kurze Zeit sind Kinder auch dann verpflichtet, wenn sie die Nachricht vom Tod des Vaters oder der Mutter nach Jahr und Tag erhalten.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">6. S\u00f6hne sind verpflichtet, im Trauerjahr um ihre Eltern elf Monate lang in \u00f6ffentlichen Gebetsversammlungen das Gebet Kadisch vorzutragen. Durch das Sprechen dieses erhabenen Lobgebetes bezeugen sie zur Ehre und zum Seelenhei ihrer Eltern, dass sie von diesen zum j\u00fcdischen Glauben und zum Leben nach den Vorschriften der Tora erzogen worden sind. Auch allj\u00e4hrlich am Todesjahrtag (Jahrzeit) der Eltern sind sie zum Vortrag dieses Gebetes, sowie (auch T\u00f6chter) zum Fasten verpflichtet. es ist auch \u00fcblich, ein Licht am Jahrzeitstag der Eltern brennen zu lassen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">7. Diese Trauervorschriften sollen einerseits verhindern, dass der Israelit beim Tode der Seinigen gleichg\u00fcltig und gef\u00fchllos bleibt, andererseits aber sollen sie den \u00c4u\u00dferungen des gerechten Schmerzes gesetzliche Schranken setzen; denn beides ist S\u00fcnde, die hartherzige Gleichg\u00fcltigkeit, wie das \u00dcberma\u00df der Trauer. Letzteres namentlich ist gegen die Ergebung in den Willen Gottes, zu der wir verpflichtet sind, und erscheint wie Auflehung gegen die F\u00fcgung des Allg\u00fctigen. Darum sollen wir uns auf das gebotene Ma\u00df der Trauer\u00e4u\u00dferungen beschr\u00e4nken und nicht unj\u00fcdi\u00adsche Trauergebr\u00e4uche nachahmen. Ausdr\u00fccklich verbietet die Tora, uns bei Todesf\u00e4llen nach Sitte der Heidesn selbst zu verwunden (), oder durch Ausraufen der Haare oder auf andere Weise eine Glatze am Kopf zu machen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Kinder seid ihr Gott, eurem Gott; verwundet euch nicht und machet euch keine Glatze zwischen euren Augen wegen eines Toten; denn ein heiliges Volk bist du Gott, deinem Gott, und dich hat Gott erw\u00e4hlt, ein ihm ausschlie\u00dflich angeh\u00f6riges Volk zu werden unter den V\u00f6lkern, welche auf der Erde sind. 5. Mos. 14, 1.2.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>1. 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