{"id":445,"date":"2020-03-27T16:57:00","date_gmt":"2020-03-27T15:57:00","guid":{"rendered":"http:\/\/alefbet.z-g-a.de\/?p=445"},"modified":"2021-06-06T16:36:54","modified_gmt":"2021-06-06T14:36:54","slug":"schliessung-und-scheidung-der-ehe","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/alefbet.de\/?p=445","title":{"rendered":"Schlie\u00dfung und Scheidung der Ehe"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"wp-block-paragraph\">1. Da, wo die Staatsgesetze die Eheschlie\u00dfung von einer b\u00fcrgerli\u00adchen Beh\u00f6rde fordern, ist der Israelit verpflichtet, auch darin dem Staatsgesetz willigen Gehorsam zu leisten, ohne dass er diese Art der Eheschlie\u00dfung als einen Eingriff in sein Geissen anzuse\u00adhen braucht; er darf jedoch die Frau nicht als seine Gattin betrachten, so lange er die Ehe nicht auch nach den Vorschriften der Tora geschlossen hat.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Wer das unterl\u00e4\u00dft, der \u00fcbertritt das Gebot der Tora, dass jede Ehe nach gewissen, von der Tora vorge\u00adschriebenen Formen zu schlie\u00dfen ist, und verletzt das Verbot der Tora, dass keine Ehe vollzogen werden darf, die nicht nach diesen Bestimmungen geschlossen worden ist.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">2. die Eheschlie\u00dfungshandlung besteht in folgendem: In Gegenwart zweier, zur Zeugenschaft nach j\u00fcdischem Recht zul\u00e4ssiger (98,5)(), weder mit den Eheschlie\u00dfenden noch unter sich verwand\u00adter, die Handlung genau beobachtender Zeugen \u00fcbergibt der Br\u00e4uti\u00adgam seiner Braut einen goldenen Ring, den diese sich von ihm freiwillig an den Zeigefinger der rechten Hand stecken l\u00e4\u00dft, indem er spricht: (&nbsp; ), das hei\u00dft in deutscher Sprache: Siehe, durch diesen Ring sollst du mir geheiligt sein nach dem Gesetz Moses und Israels.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">&nbsp;Dass es ein goldener Ring ist, der an den Zeigefinger gesteckt wird, ist allgemeine Sitte; jeder andere Gegenstand vom Wert einer Peruta ( ), feines Silber vom Gewicht eines halben Gersten\u00adkorns) und jede Art der freiwilligen Entgegennahme gen\u00fcgen, wenn Geben und Nehmen des Gesgenstandes zum Zwecke der Eheschlie\u00dfung stattgefunden haben. Der Ring mu\u00df vor der \u00dcbergabe Eigentum des Br\u00e4utigams sein und durch die \u00fcbergabe Eigentum der Braut werden; er soll keinen Stein enthalten, weil durch einen solchen eine T\u00e4uschung \u00fcber den Wert des Ringes m\u00f6glich ist. Dieser Teil der Handlung hei\u00dft &#8222;Angelobung&#8220; (&nbsp; ); er wurde fr\u00fcher lange Zeit vor der Hochzeit vorgenommen und hat die Folge, dass von da ab die Braut f\u00fcr alle Welt als das Weib eines anderen zu betrachten ist. Wo in der&nbsp; Tora das Wort&nbsp; ( ) vorkommt, ist diese Handlung darunter zu verstehen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">3. Vollzogen wird aber die Eheschlie\u00dfung auch f\u00fcr den Br\u00e4utigam erst dadurch, dass er mit der Verlobten unter eine gemeinschaftli\u00adche Bedachtung (Chuppa) tritt. In manchen Gemeinden hat man dazu einen Baldachin, in anderen umh\u00fcllen sich die Eheschlie\u00dfenden gleichzeitig mit einem und demselben Tallit. Dieser zweite Teil der Handlung hei\u00dft nach seiner Bedeutung &#8222;Heimf\u00fchrung&#8220; (nissu&#8217;in), und durch ihn wird die Verlobte erst die Ehe\u2011 und Hausfrau ihres Verlobten, wenn dabei noch folgendes vorangegangen ist.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">4. Es ist n\u00e4mlich erforderlich, dass der Br\u00e4utigam einen Vertrag (k&#8217;tuba) ausstellt, worin die Pflichten, die er gegen seine Frau \u00fcbernimmt, im allgemeinen aufgestellt sind, durch welchen er aber insbesondere seiner Frau eine gewisse, in ihrem Mindestbetrag vorgeschriebene Summe Geldes bestimmt, welche sie von ihm oder seiner Hinterlassenschaft erhalten mu\u00df, falls er sich von ihr scheiden lassen oder vor ihr sterben sollte. Das in dem Vertrag enthaltene Versprechen best\u00e4tigt er au\u00dferdem noch durch den sogenannten Mantelgriff (&nbsp; )<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der Mantelgriff ist eine der verschiedenen Rechtsformen, durch welche nach j\u00fcdischem Recht Besitzes\u00fcbertragungen rechtskr\u00e4ftig werden, dem sonst \u00fcblichen Handschlag \u00e4hnlich. Der Br\u00e4utigam ergreift die ihm von den Zeugen dargebotenen Zipfel ihrer Ober\u00adkleider in der ausgesprochenen oder vorausgesetzten Absicht, seinen Versprechungen damit unbedingte Rechtskraft zu geben.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der vor der Handlung geschriebene und durch Mantelgriff best\u00e4\u00adtigkte Vertrag wird nach der \u00dcbergabe des Ringes vorgelesen. Die Unterzeichnung durch zwei Zeugen findet in manchen Gegenden vor, in manchen nach der Handlung statt, in Deutschland wird er auch vom Br\u00e4utigam unterschrieben.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">5. Vor Beginn der Handlung spricht der sie leitende Torakundige zuerst die Benediktion \u00fcber einen&nbsp; Becher Wein, dann, wie vor der Aus\u00fcbung jedes anderen Gebotes der Tora, eine entsprechende Benediktion (&nbsp; ). Nach der \u00dcbergabe des Ringes und der Vorlesung des Vertrages werden sieben Benediktionen (&nbsp;&nbsp; ), die erste eben\u00adfalls \u00fcber einen Becher Wein, gesprochen. Die sieben zuletzt erw\u00e4hnten Benediktionen, die beim Hochzeitsmahl wiederholt wrden, d\u00fcrfen nur in Gegenwart von zehn erwachsenen Mannspersonen, den Br\u00e4utigam eingerechnet, gesprochen werden; auch die (&nbsp; ) soll nur mit Minjan gesprochen werden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">6. Schwerer Tadel trifft denjenigen, der ohne vorherige Verabred\u00addung bei zuf\u00e4lligem Zusammentreffen eine Eheschlie\u00dfung vollzieht. Wenn es aber geschehen ist, dass im Beisein zweier Zeugen ein Wertgegenstand gegeben und angenommen wurde, so hat das insofern volle G\u00fcltigkeit, dass die Frau als Ehefrau (eschet isch) zu betrachten ist und ohne vorhergegangene vorschriftsm\u00e4\u00dfige Schei\u00addung (Get) eine weitere Ehe nicht eingehen kann.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">7. Die Notwendigkeit, eine Ehe durch Scheidung aufzul\u00f6sen, ist ein schweres Ungl\u00fcck, der Altar vergie\u00dft Tr\u00e4nen \u00fcber den, der sich von der Erw\u00e4hlten seiner Jugend trennt, sagen bildlich unserer Weisen s.A. Dennoch gebietet die Tora die Scheidung, wenn die Heiligkeit der Ehe schwer verletzt worden ist, und gestattet sie, wenn das Zusammenleben f\u00fcr die Gatten statt einer Quelle des Segens und des Heils ein Kelch des Leidens und des Kummers gewor\u00adden ist. Die Erteilung des Scheidebriefes (Get) hat aber die Tora an sehr umst\u00e4ndliche Vorschriften gekn\u00fcpft, weshalb eine Scheidung nur unter Leitung eines mit den betreffenden Vorschriften genau vertrauten, volles Vertrauen verdienenden Talmudgelehrten vollzo\u00adgen werden darf. \u2011 Sehr verbreitet ist der Gebrauch, dass dieser Talmudgelehrte zwei Torakundige Beisitzer w\u00e4hlt und die Scheidung vor diesem Kollegium (Bet Din) vorgenommen wird.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">8. Nach der Scheidung d\u00fcrfen sich die Geschiedenen gegenseitig und mit anderen Personen wieder verehelichen; nur wenn die ge\u00adschiedene Frau einen anderen Mann geheiratet hatte und von diesem durch den Tod oder Scheidung wieder getrennt worden ist, darf sie ihr erster Mann nicht mehr ehelichen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">&nbsp;Wenn ein Mann eine Frau sich aneignet und ehelicht, so sei es, wenn sie keine Zuneigungsw\u00fcrdigkeit in seinen Augen findet, weil er eine klageberechtigte Bl\u00f6\u00dfe an ihr gefunden, so schreibe er ihr einen Scheidebrief, gebe ihn in ihre Hand und entlasse sie aus seinem Hause. Sie scheidet dann aus seinem Hause und kann hingehen und eines anderen Mannes werden. Ha\u00dft sie nun dieser letzte Mann und schreibt ihr einen Scheidebrief, gibt ihn in ihre Hand und entl\u00e4\u00dft sie aus seinem Hause, oder es stirbt der letzte Mann, der sie sich zum Weibe angeeignet hatte, so soll ihr erster Mann, der sie entlassen hat, nicht befugt sein, sie sich wieder anzueignen, seine Frau zu werden, nachdem sie durch ihn veranla\u00dft worden, aufzuh\u00f6ren, f\u00fcr ihn rein zu sein; denn das ist ewas von Gott Verabscheutes. 5. Mos. 24, 1\u20114.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>1. 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