1. Die Tora gebietet, dass jeder, der Waren nach Maß und Gewicht verkauft, gewissenhaft dafür sorge, dass seine Maße, Gewichte und Wagen genau richtig sind. 2. Dagegen verbietet die Tora …
1. Die Tora verbietet, im Geschäftsverkehr dem Käufer oder Verkäufer durch Worte oder Handlungen falsche Vorstellungen beizubringen, oder, wenn solche schon vorhanden sind, sie zu benutzen um teurer zu verkaufen …