Schließung und Heilighalten der Ehe

1. Gott schuf den Menschen als Mann und Weib. In seiner Weisheit und Güte hat er jedem Geschlecht besondere Anlagen und Fähigkei­ten derart verliehen, dass beide zusammen erst einen vollständigen Menschen bilden und nur in innigster Gemeinschaft miteinander die höchsten Aufgaben der Menschheit lösen können,  wie dieses in der Schöpfungsgeschichte deutlich dargestellt ist.

2. Darum gebietet die Tora dem Manne, nachdem er sich zur selbständigen Ausübung eines Berufes vorgebildet und den nötigen Besitz zur Ernährung erlangt hat, mit einem Weibe sich zu verbin­den, um im Vereine mit demselben eine Familie zu gründen und die Kinder, die Gott ihnen schenkt, nach den Grundsätzen der Tora zu tüchtigen Menschen und frommen Israeliten zu erziehen, damit das Reich Gottes in der Menschheit erhalten und vermehrt werde. Diese Verbindung von Mann und Weib heißt Ehe.

3. Wie wir aus der Schöpfungsgeschichte wissen, hat Gott selbst im Paradiese die erste Ehe gestiftet, als letztes Werk der Schöpfung. Wir müssen darum die Ehe als eine auf das zeitliche und ewige Wohl der Menschen berechnete göttliche Heils‑ und Heiligungsanstalt betrachten. Die Unterlassung der Eheschließung setzt den Menschen der Gefahr der schwersten Sünden aus und führt zum Verderben des einzelnen, wie zu dem der ganzen mensch­lichen Gesellschaft. Ihre volle Heils‑ und Heiligungskraft übt die Ehe jedoch nur dann, wenn die Eheleute genau nach den Vor­schriften leben, welche die Tora ihnen erteilt hat.

4. Der Mann ist schuldig, seine Frau wie sein Leben zu lieben; ihre Achtung und Ehre aber muß ihm teurer sein als die seinige. Er darf sie nie seine Überlegenheit an Kraft fühlen lassen und muß sie um so mehr mit Sanftmut behandeln, als ein rauhes Wort dem zartfühlenden Weibe leicht Tränen entlockt. Insbesondere ist er verpflichtet, sie zu schützen, mit aller Kraft zu arbeiten, um seinem Weibe in gesunden und kranken Tagen reichlichen Lebensun­terhalt und anständige Kleidung zu verschaffen, und wenn seine Vermögensumstände es gestatten, ihr auch über das Notwendige hinaus Vergnügen und Freude zu machen. Außerdem soll er dafür sorgen, dass sie auch im Falle seines früheren Ablebens als Witwe nicht notleiden müsse.

5. Die Frau ist verpflichtet, ihren Mann über alles zu lieben und zu ehren und ihm, als ihrem Beschützer, willig zu gehorchen. Sie sei stets bestrebt, durch Anmut und Bescheidenheit seine Wohlge­fallen zu erwerben, und vermeide alles, was in ihm Gefühle erwek‑ken könnte, die seine Liebe zu ihr vermindern müßten. Sie suche ihr höchstes Vergnügen in  ihrem Hause, dort übe sie die ihr besonders obliegenden Pflichten, suche den Erwerb des Mannes zu erhalten und durch die ihren Kräften und ihrem Geschlecht ent­sprechenden Arbeiten zu vermehren.

6. Ehegatten sind sich gegenseitig den höchsten Grad von Treue schuldig; sie dürfen keinen Augenblick vergessen, dass sie aus­schließlich nur sich einander angehören, und dürfen auch nur den leisesten Gedanken an eine andere Verbindung, also den Gedanken an die schwere Sünde des Ehebruchs, nie in sich aufkommen lassen.

7. Außer diesen allgemeinen Vorschriften haben israelitische Ehegatten noch andere heilige und heiligende Toravorschriften zu beobachten, die in diesem Buch nicht alle aufgeführt werden kön­nen.

Eheschließende sind verpflichtet, sich darüber durch ihre Eltern, Verwandten oder durch Torakundige belehren zu lassen, um sich vor Sünden zu bewahren, deren Begehung die Tora mit derselben Strafe wie die Nichtbeobachtung des Versöhnungstages, mit Ausrottung bedroht. Diese unerläßliche Belehrung kann sich jeder aus dem schon erwähnten, in deutscher Sprache geschriebenen Buch (  ) von Rabbiner S.B. Bamberger s.A. verschaffen. (Frankfurt a.M. J. Kauffmann.)

Gott schuf den Menschen in seinem Bilde, im Ebenbilde Gottes schuf er ihn, männlich und weiblich schuf er sie. Und Gott segne­te sie und sprach zu ihnen: Seid fruchtbar und vermehret euch und füllet die Erde. 1. Mos. 1, 27.28.

Gott sprach: Es ist nicht gut, dass der Mensch allein sei, ich will ihm eine Hilfe schaffen, die sich ihm gegenüber eignet… Darum verläßt der Mann seinen Vater und seine Mutter und schließt sich seinem Weibe an, und sie werden zu einem Fleische. 1. Mos. 2, 18.24.

Gott war Zeuge zwischen dir und dem Weibe deiner Jugend, dem du treulos wirst, sie ist deine Genossin und das Weib deines Bun­dens… Darum beherrschet euren Trieb, dass er dem Weibe deiner Jungend nicht treulos werde. Mal. 2, 14,15.

Die Weisheit der Frauen baut ihr Haus, die Torheit reißt es mit Händen nieder. Spr. Sal. 14,1.

Wer die Ehe bricht mit dem Weibe seines Nächsten, soll getötet werden, der Ehebrecher und die Ehebrecherin. 3. Mos. 20,10.

Ihr sollt Israels Nachkommen lehren, sich von ihrer Unreinheit fern zu halten, dass sie nicht sterben durch ihre Unreinheit, indem sie unrein machen meine Wohnung, die sich in ihrer Mitte befindet. 3. Mos. 15,31.

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