Das Verbot des Betrugs

1. Die Tora verbietet, im Geschäftsverkehr dem Käufer oder Ver­käufer durch Worte oder Handlungen falsche Vorstellungen beizu­bringen, oder, wenn solche schon vorhanden sind, sie zu benutzen um teurer zu verkaufen …

Die Vorschriften über Maß

1. Die Tora gebietet, dass jeder, der Waren nach Maß und Gewicht verkauft, gewissenhaft dafür sorge, dass seine Maße, Gewichte und Wagen genau richtig sind. 2. Dagegen verbietet die Tora …

Aushilfe

1. Die Tora gebietet uns, unseren verarmenden Nebenmeschen so lange als möglich zu stützen, dass er sich ehrbar ernähren könne und nicht auf die niederste Stufe der Armut heruntersinke, die …